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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16   

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https://dejure.org/2016,53442
OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16 (https://dejure.org/2016,53442)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.11.2016 - 4 L 46/16 (https://dejure.org/2016,53442)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 (https://dejure.org/2016,53442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalaufsichtliche Beanstandung bzgl. der Regelung der Stimmverteilung der Mitgliedsgemeinden in Angelegenheiten der Trinkwasserversorgung

  • rechtsportal.de

    Kommunalaufsichtliche Beanstandung bzgl. der Regelung der Stimmverteilung der Mitgliedsgemeinden in Angelegenheiten der Trinkwasserversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2001 - 3 L 305/01

    Satzung über die Erhebung von Beiträgen für eine zentrale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16
    Das Stimmrecht aller Verbandsmitglieder gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG-LSA berücksichtigt damit, dass Entscheidungen, die die Verbandsversammlung im Hinblick auf eine dem Zweckverband übertragene Aufgabe trifft, sich auf den Zweckverband im Ganzen auswirken (vgl. OVG LSA, Urteil vom 1. August 2001 - 3 L 305/01 -, juris, Rn. 10).

    (vgl. OVG LSA, Urteil vom 1. August 2001 - 3 L 305/01 -, juris, Rn. 10).

    Im Übrigen liegt es nach dem GKG-LSA gerade so, dass Entscheidungen, die die Verbandsversammlung im Hinblick auf eine dem Zweckverband übertragene Aufgabe trifft, sich auf den Zweckverband im Ganzen - und damit auf alle Mitgliedsgemeinden - auswirken (vgl. OVG LSA, Urteil vom 1. August 2001 - 3 L 305/01 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16
    Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1979 (2 BvK 1/78, BVerfGE 52, 95) zeigt der Kläger bereits keinen tragenden Rechtssatz auf, von dem die angefochtene Entscheidung abgewichen sei.

    Die zitierte Passage aus BVerfGE 52, 95 .

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16
    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 4 BN 35.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 4 BN 35/12 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis trotz dauerhafter Erwerbsminderung

    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenüber gestellt werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2016 - 4 L 46/16 -, juris RdNr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2017 - 4 L 164/16

    Ausschlussfrist für Verrechnung von Abwasserabgaben

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie entweder eine bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse einer einheitlichen Auslegung und Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf, oder wenn sie eine tatsächliche Frage aufzeigt, deren in der Berufungsentscheidung zu erwartende Beantwortung verallgemeinerungsfähige Auswirkungen hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9; Roth , in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 124 Rn. 53 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 44/20

    Kündigung eines Überlassungs- und Betreibervertrages für eine

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 4 L 222/23

    Kommunalrecht - Prüfungsrecht des Stadtrates bei der Benennung sachkundiger

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 4 L 54/20

    Kostenerstattung für kommunale Rechnungsprüfung

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9).
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